Unfälle oder Krankheiten können einen jederzeit treffen. Deshalb ist ein Mindestmaß an Schutz unabdingbar. Welche Policen für jeden ein Muss sind.

Die private Haftpflichtversicherung
Eigene Unachtsamkeiten können zu Millionenschäden führen. Und wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher ein Muss. Sie deckt Schäden, die durch Missgeschicke und Pannen entstehen. Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung bei den Eltern mitversichert.

Die Kranken- und Pflegeversicherung
Mit Einführung des Gesundheitsfonds gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz für alle Kassen. Seit 1. Juli 2009 liegt der Satz bei 14,9 Prozent vom Bruttoeinkommen. Zusätzlich zahlen Kinderlose 2,2 Prozent für die Pflegeversicherung, Mütter und Väter zahlen 1,95 Prozent. Wenn ab Januar 2011 die schwarz-gelbe Gesundheitsreform in Kraft tritt, steigt der Krankenkassenbeitrag auf 15,5 Prozent. 7,3 Prozentpunkte davon tragen die Arbeitgeber, 8,2 Prozentpunkte die Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil wird festgeschrieben. Künftige Kostensteigerungen sollen alleine von den Kassenmitgliedern und den Steuerzahlern beglichen werden. Eingeführt wurden hierfür nach oben offene, vom Einkommen unabhängige Zusatzbeiträge und ein Sozialausgleich aus Steuermitteln.
Arbeitnehmer sichern sich mit einer gesetzlichen Krankenversicherung eine breite Versorgung, die viele Behandlungen abdeckt. Das Leistungsniveau bei privat Versicherten kann je nach Tarif deutlich höher sein. Dafür richtet sich die Höhe der Beiträge ausschließlich nach dem vereinbarten Tarif. Und dieser Beitrag steigt, unabhängig von der Einkommensentwicklung, mit dem Alter an.

Bis Ende 2010 gilt: Arbeitnehmer, die drei Jahre lang mehr als 49.950 Euro brutto per anno verdienen, haben das Recht, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Ab 2011 können Arbeitnehmer wechseln, die 2010 mindestens 49.900 Euro brutto verdient haben. Selbstständige haben generell ein Wahlrecht.
Bei Beamten und deren Familienangehörigen zahlt der Staat zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten über die Beihilfe, für den Rest ist eine private Versicherung notwendig. Für sie lohnt sich eine gesetzliche Versicherung nicht. Last but not least sollte jeder, der ins Ausland reist, einen privaten Versicherungsschutz besitzen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Statistisch gesehen wird jeder vierte Deutsche berufsunfähig. Zum gesundheitlichen Leid gesellt sich oft der soziale Abstieg. Denn die gesetzliche Absicherung ist bei allen, die nach 1961 geboren sind, minimal: Bis 2001 erhielten Arbeitnehmer, die aus Krankheitsgründen nicht länger als acht Stunden am Tag in ihrem Beruf arbeiten konnten, eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Seither müssen Arbeitnehmer, die nach Unfällen oder nach dem Ausbruch chronischer Krankheiten in ihrem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten können, jede Stelle annehmen.

Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht länger als drei Stunden arbeiten kann, erhält den vollen Satz der Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe richtet sich nach dem letzten Bruttoeinkommen. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf den halben Satz – stets vorausgesetzt der Arbeitnehmer hat zuvor mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Im Schnitt bezogen Männer, die voll erwerbsunfähig sind, 2008 in den alten Bundesländern monatlich 712 Euro und in den neuen Bundesländern 663 Euro.

Die wenigsten Betroffenen können damit ihren Lebensstandard aufrecht erhalten. Jeder, der hauptsächlich vom Arbeitseinkommen lebt, sollte daher zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Selbstständige. Die Police gehört schon für Berufseinsteiger zum Pflichtprogramm. Denn treten erste Anzeichen von chronischen Krankheiten auf, ist es oft zu spät. Es wird schwierig oder teuer, eine Versicherung zu erhalten.

Quelle: Handelsblatt