Wie jedes Jahr stehen auch 2013 zahlreiche Veränderungen an. Vor allem der Gesetzgeber änderte dieses Jahr nicht nur Bemessungsgrenzen, sondern auch komplette Gesetze und mögliche Förderungen. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Wichtigsten:

Künstlersozialversicherung
Das soziale Netz für 175.000 Kunstschaffende und Publizisten wird teurer. Der Abgabesatz erhöht sich von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent. Die Abgabe müssen Unternehmen auf die Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten bezahlen.

Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag tritt an die Stelle der Rundfunkgebühren. Im Sinne eines Solidarmodells müssen dann auch diejenigen, die keine rundfunkfähigen Geräte besitzen, zahlen. Weiter wird es auch nur noch einen einheitlichen Tarif (17,98 EUR) geben. Eine Befreiung bei Bezug von BAföG oder ALG II ist weiterhin möglich.

Mini-Jobs
Mini-Jobber dürfen mehr verdienen, ohne dass ihnen die Vergünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben gestrichen werden – bis zu 450 Euro monatlich statt wie bisher 400 Euro.

Midi-Jobs
Auch sogenannte Midi-Jobber dürfen zukünftig mehr verdienen. Die Entgeltgrenze bei den Midi-Jobs wird von 800 auf 850 Euro angehoben. Beschäftigte in der Gleitzone dürfen somit zwischen 450,01 und 850,00 Euro im Monat auf dem Lohnzettel stehen haben.

Änderungen bei Hartz IV
Für Arbeitssuchende gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung. Der Bedarf für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld („Hartz IV“) erhöht sich auf monatlich 382 Euro.

  • Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): 382 Euro
  • Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem Haushalt zusammenlebende Partner): 345 Euro
  • Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsbezieher, die keinen eigenen Haushalt haben): 306 Euro
  • Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren): 289 Euro
  • Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 255 Euro
  • Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 224 Euro
  • Kinder-Betreuungsplatz
    Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren gilt ab August 2013. Eltern können dann Betreuung durch eine Tagespflegeperson oder einen Kindergartenplatz einfordern. Kann die Betreuung nicht gewährleistet werden, müssten Eltern Schadenersatzforderungen gegen Stadt oder Kommune einreichen.

    Einführung von Betreuungsgeld
    Eltern, die die staatlich geförderte Betreuung nicht in Anspruch nehmen, sollen 100 Euro pro Kind bekommen. Das gilt auch, wenn beide Elternteile Vollzeit arbeiten.

    Elterngeld
    Für Kinder, die ab 2013 geboren werden, gelten neue Berechnungsgrundlagen für das Elterngeld. Bisherige Rechengrundlage war das tatsächliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, wie in der Lohnabrechnung angegeben. Ab 2013 wird der Nettoverdienst anders ermittelt. Vom Bruttoverdienst werden einheitlich 21 Prozent für Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Wer über einen Bruttolohn zwischen 2.000 und 3.000 Euro verfügt, muss sich darauf einstellen, dass das Elterngeld um 7 bis 10 Euro geringer ausfällt.

    Kostenlose Warteschleife
    Die zweite Regulierungsstufe für kostenpflichtige Hotlines tritt in Kraft. Die Wartezeit bis man mit einem Ansprechpartner verbunden wurde, muss dann komplett kostenlos sein. Achtung: Die Bestimmung gilt nicht für Telefonnummern mit Ortsvorwahl. Auch Mobilfunknummern oder Nummern, bei denen nach Festpreis abgerechnet wird, sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen.

    Datenbank für Benzinpreise
    Tankstellenbetreiber sollen künftig Preisänderungen für Benzin und Diesel beim Kartellamt für die Markttransparenzstelle melden. Die offizielle Datenbank soll Autofahrern im Sommer 2013 zur Verfügung stehen.

    Euro-Scheine
    Ab Mai kann in der Eurozone mit neuen Geldscheinen bezahlt werden. Die Banknoten haben nach Angaben der Europäischen Zentralbank bessere Sicherheitsmerkmale. Zunächst würden neue Fünf-Euro-Scheine eingeführt. Die Scheine im Wert von 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro sollen später folgen. Die EZB will die bisherigen Noten nach und nach aus dem Verkehr ziehen.

    Bundesschatzbriefe
    Die Bundesfinanzagentur verzichtet auf die Ausgabe von Bundesschatzbriefen, Finanzierungsschätzen und Tagesanleihen – das Privatgeschäft soll zu teuer geworden sein. Zwar werden weiterhin Bundesanleihen und –obligationen angeboten, doch diese können nicht mehr gebührenfrei erworben werden. Wertpapiere werden ab 2013 nicht mehr kostenlos verwahrt.

    Offene Immobilienfonds
    Die Übergangsfristen aus dem Anlegerschutzgesetz laufen aus. Für Anteilsrückgaben ab 30.000 Euro im Kalenderhalbjahr gelten folgende Haltefristen: Neuanleger müssen ihre Fondsanteile 24 Monate halten. Altanleger müssen 12 Monate vor Rückgabe ihre Absicht ankündigen.

    Studienkredite
    Die Altersgrenze für Anträge auf Studienkredite wird angehoben. Ab Sommersemester 2013 dürfen Antragsteller bis zu 44 Jahre alt sein. Bisher galt eine Altersgrenze von 34 Jahren für Antragsteller.

    Vermögensauskunft
    Die Vermögensauskunft kann nun bereits am Anfang der Zwangsvollstreckung erfolgen. Die neue Vermögensauskunft ist nun nur noch zwei Jahre lang gültig. Danach muss sie neu beantragt werden.

    Schornsteinfeger
    Hausbesitzer dürfen sich künftig aussuchen, welchen Schornsteinfeger sie ins Haus lassen. Zugleich müssen sie sich selbst um die Termine kümmern. Das Monopol der Schornsteinfeger fällt. Bislang hatte jeder Einzelne sein Gebiet. Die Europäische Union befand, dass das gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt.

    Briefporto
    Standardbriefporto kostet ab sofort 58 Cent statt 55 Cent. Zum ersten Mal seit 15 Jahren erhöht die Post damit das Briefporto.

    Altersvorsorge-Produkte
    Wer eine staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente abgeschlossen hat, soll zukünftig besser über die Kosten des Vertrages informiert und aufgeklärt werden. Anbieter müssen dem Riester-Vertrag ein verpflichtendes Produktinformationsblatt beilegen aus dem alle wesentlichen Eckdaten des Tarifes hervorgehen.

    Rente
    Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1995.

    Praxisgebühr
    Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg. Die Erwartung, die Gebühr könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Den Krankenkassen soll der Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.

    Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)
    Pflegebedürftige mit einer Demenzerkrankung, die über keine Pflegestufe verfügen, bekommen damit erstmals Geld aus der Pflegeversicherung ausgezahlt und haben zusätzlich einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Ab sofort erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro.

    Pflege-Zusatzversicherung
    Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung wird – ähnlich einer Riester-Rente – vom Staat gefördert. Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten gesetzlich Pflegeversicherte eine jährliche Förderung von 60 Euro (5 Euro pro Monat), wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abschließen.

    Pflegeversicherung
    Der Beitragssatz steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung erhalten dadurch eine Reihe von verbesserten Leistungen.

    Erneuerbares-Energien-Gesetz: Anhebung der EEG-Umlage
    Strom wird teurer. Ein Grund hierfür ist die Anhebung der sogenannten EEG-Umlage, mit der die Kosten, die aus der Förderung erneuerbarer Energie entstehen, auf die Stromendverbraucher verteilt werden. Diese steigt um fast 50 Prozent von derzeit 3,59 auf 5,28 Cent je Kilowattstunde.

    Beitragsbemessungsgrenze steigt
    Gutverdiener müssen etwas mehr in die Sozialversicherung einzahlen. Denn die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze steigt. Sie gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge fällig.

    RechengrößeAlte BundesländerNeue Bundesländer
    Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung

    34.071 Euro/Jahr

    34.071 Euro/Jahr
    Bezugsgröße Sozialversicherung

    2.695 Euro/Monat

    2.275 Euro/Monat
    Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung

    5.800 Euro/Monat

    4.900 Euro/Monat
    Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung

    7.100 Euro/Monat

    6.050 Euro/Monat
    Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

    3.937,50 Euro/Monat

    3.937,50 Euro/Monat
    Versicherungspflichtgrenze gesetzliche Krankenversicherung

    4.350 Euro/Monat

    4.350 Euro/Monat