Die Notwendigkeit eines grünen Kennzeichens
Mit dem Beginn des Jahres hat sich für Besitzerinnen und Besitzer von Kleinfahrzeugen wie Mofas, Mopeds, und E-Scootern eine wesentliche Änderung ergeben. Seit dem 01. März 2023 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Fahrzeuge mit einem grünen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein müssen. Diese neue Regelung ersetzt das bisherige blaue Kennzeichen und signalisiert, dass das Fahrzeug für das laufende Versicherungsjahr ordnungsgemäß versichert ist. Die Beschaffung des grünen Kennzeichens erfolgt unkompliziert direkt über die KFZ Versicherung des Vertrauens.
Die Risiken der Nichtbeachtung
Die Konsequenzen für Fahrer, die noch immer mit einem blauen Kennzeichen unterwegs sind, sind nicht zu unterschätzen. Neben der drohenden Strafe besteht vor allem das Risiko, im Falle eines Unfalls ohne Versicherungsschutz dazustehen. Die finanziellen Folgen können beträchtlich sein, da neben den direkten Unfallkosten auch mögliche Schadensersatzforderungen auf den Halter zukommen können. Die Bedeutung einer gültigen Versicherung wird auch durch aktuelle Statistiken unterstrichen: Im Jahr 2023 wurden über 21.000 Haftpflichtschäden registriert, die sich auf eine Gesamtsumme von nahezu 100 Millionen Euro beliefen. Der durchschnittliche Schadenswert pro Fall ist dabei im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent auf über 4.600 Euro angestiegen.
Die Option einer Kaskoversicherung
Angesichts der steigenden Schadenssummen und der hohen Diebstahlrate von E-Scootern erscheint auch der Abschluss einer Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz als eine überlegenswerte Option. Tatsächlich werden E-Scooter prozentual deutlich häufiger gestohlen als Pkw – zuletzt waren es 277 von 10.000 im Vergleich zu nur 4 von 10.000 bei Pkw. Eine Kaskoversicherung kann hier zusätzlichen Schutz und damit ein erhöhtes Maß an Sicherheit bieten.
Weitere Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen benötigen
Die Pflicht zum Tragen des grünen Versicherungskennzeichens beschränkt sich nicht nur auf Mofas, Mopeds und E-Scooter. Auch für E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von mehr als 25 Stundenkilometern erreichen können, motorisierte Rollstühle, Quads und Trikes mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern sowie für bestimmte alte Mopeds aus DDR-Produktion ist ein solches Kennzeichen erforderlich. Diese Regelung stellt sicher, dass eine breite Palette von Fahrzeugen im Falle eines Schadens abgesichert ist und trägt somit zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei.
Die Einführung des grünen Versicherungskennzeichens für Kleinfahrzeuge ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit auf unseren Straßen. Es ist entscheidend, dass alle Fahrzeughalter die Bedeutung dieser Regelung erkennen und entsprechend handeln, um sich selbst, andere Verkehrsteilnehmer und ihr Eigentum zu schützen. Mit der einfachen Maßnahme, rechtzeitig das Versicherungskennzeichen zu erneuern, kann man sich vor unerwarteten finanziellen Belastungen schützen und gleichzeitig zur allgemeinen Verkehrssicherheit beitragen.
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