Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die in Deutschland gültige Mindestabsicherungssumme im Reisegewerbe noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten damit 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will die Bundesregierung den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird.
Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun mal wieder im Feld der Bundesregierung, leider.
Wer immer betont „Der Markt regelt das“ sollte auf staatliche Hilfe nicht zurück greifen und sich in Krisen allein um die Begleichung der Schadenssummen kümmern. Genauso, wie die Unternehmen im Gewinnphasen fordern das sich der Staat möglichst „raus hält“ – Konzerne und Großunternehmen sollten sich für ein Modell entscheiden und nicht nach dem Motto wirtschaften „individuelle Gewinne, wenns gut läuft, vergemeinschaftete Schulden, wenns schlecht läuft“.