Veranstaltungshaftpflicht – was ist das?

Es wird wieder Sommer! Da blühen nicht nur die Pflanzen, sondern auch das Sozialleben taut wieder auf. Und weil man so viel verpasst hat, liegt es eigentlich nahe, alle 500 Kontakte im Adressbuch zu einer kleinen Sause im Hinterhof einzuladen! Aber nicht so schnell: Als Gastgeber:in hat man ein paar juristische und formale Hürden zu klären, je nachdem, wie groß die Party werden soll und ob man damit eine Gewinnabsicht hat.

Auch bei vermeintlich kleinen Feiern können schnell unüberschaubare Risiken entstehen – von der defekten Lichterkette bis hin zum überfüllten Garten.

Ein selbstbewusster Event-Organisator steht lächelnd in einem gut organisierten Veranstaltungsbereich

Veranstaltungshaftpflicht ist die Basis!

Eine Veranstaltungshaftpflicht ist für jedes Event, ob privat oder gewerblich, dringend zu empfehlen. Wenn ein Gast etwa über ein schlecht verlegtes Kabel stürzt, der gemietete Fotoautomat auf spielende Kinder fällt oder Cocktailgläser einen Kurzschluss an der Technik verursachen, können schnell hohe Forderungen auf dich zukommen. Auch ein einfacher Regenschauer kann durch rutschige Böden schnell zu Verletzungen führen.

Diese Versicherung deckt Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden ab. Sie greift auch bei Fehlern von Helfer:innen in der Technik oder der Küche. Besonders bei ehrenamtlichen Helfer:innen ist dieser Schutz Gold wert. Auf die Veranstaltungshaftpflicht zu verzichten ist daher keine gute Option – sie bildet die Grundlage jedes verantwortungsvoll organisierten Events.

Hinweis: Kleine Missgeschicke wie z. B. das Stolpern über ein Hochzeitskleid fallen oft unter private Haftpflichtversicherungen! Der Schutz über eine Event-Police greift vor allem für Risiken durch Infrastruktur, Technik und Organisation.

Was deckt die Veranstaltungshaftpflicht ab?

  • Personenschäden:
    z. B. Sturz eines Gastes über ein Kabel, Verletzungen durch herunterfallende Dekoration, Hitzeerschöpfung bei unzureichender Versorgung.
  • Sachschäden:
    z. B. beschädigte gemietete Technik oder Mobiliar, zerbrochene Gläser oder defekte Heizgeräte.
  • Unechte Vermögensschäden:
    z. B. Verdienstausfall durch Stromausfall oder Verzögerungen beim Veranstaltungsbeginn.
  • Mietsachschäden (tarifabhängig):
    z. B. beschädigte Veranstaltungsräume, Bühnenaufbauten oder Mietzelte.
  • Umweltschäden (optional):
    z. B. ausgelaufener Treibstoff bei Heizgeräten oder unsachgemäßer Einsatz von Chemikalien im Cateringbereich.

Wichtig: Nicht abgedeckt sind Eigenschäden, vorsätzlich verursachte Schäden oder grob fahrlässiges Verhalten. Auch Verstöße gegen behördliche Auflagen können zum Ausschluss führen.

All-Risk-Veranstaltungsversicherung: das Komplettprogramm

Wer für alle Eventualitäten gerüstet sein möchte und keine Lust hat, diverse verschiedene Versicherungen abzuschließen, kann eine sogenannte All-Risk-Veranstaltungsversicherung wählen. Ob ausgefallene Technik, schlechtes Wetter oder Rechtsstreit mit dem Ordnungsamt – hier ist, wie der Name sagt, alles inklusive.

Diese Komplettlösung lohnt sich besonders für Veranstalter:innen, die regelmäßig größere Events planen und dabei viele externe Dienstleister:innen einbinden. Unternehmen, die Mitarbeiterevents oder Kundenevents organisieren, profitieren besonders, da sie Planungssicherheit bei komplexen Veranstaltungen erhalten. Manche Versicherer bieten auch Erweiterungen für pandemiebedingte Ausfälle oder Streiks im Nahverkehr.

Brauche ich für eine private Feier wirklich eine Veranstaltungshaftpflicht?
Auch bei privaten Feiern wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen können Schäden entstehen, für die du als Gastgeber:in haftest. Sobald du eine größere Zahl an Gästen einlädst oder Räume und Technik mietest, empfiehlt sich der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht dringend – sie schützt vor teuren Überraschungen.
Was kostet eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?
Die Kosten hängen von der Größe, der Art und dem Risiko der Veranstaltung ab. Kleine, private Feiern sind oft schon ab 40–80 Euro versicherbar.
Sind ehrenamtliche Helfer:innen automatisch mitversichert?
In der Regel ja – aber nur, wenn die Helfer:innen offiziell als Teil des Teams agieren. Hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte.
Welche Schäden sind typischerweise abgedeckt – und welche nicht?
Abgedeckt sind meist Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden. Nicht versichert sind:
  • Eigenschäden
  • Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
  • Verstöße gegen behördliche Auflagen
Gilt die Versicherung auch für gemietete Räume oder Technik?
Viele Policen beinhalten einen sogenannten Mietsachschadenschutz – unbedingt prüfen!
Muss ich als Verein oder Unternehmen andere Dinge beachten?
Bei gewerblichen Veranstaltungen gelten strengere Anforderungen. Der Versicherungsschutz ist hier oft Pflicht und sollte frühzeitig organisiert werden.

Welche Versicherung für welche Veranstaltung?

VersicherungDringend empfohlenOptional sinnvollNutzenEmpfohlen für
Veranstaltungshaftpflicht Absicherung gegen HaftungsansprücheAlle Events (privat, gewerblich, Indoor & Outdoor)
Mietsach-/Umwelthaftpflicht Schutz bei Schäden an gemieteten Räumen/UmweltIndoor-Events, Messen, Kongresse
Rechtsschutzversicherung Rechtliche Verteidigung bei StreitigkeitenGewerbliche & öffentliche Veranstaltungen
Veranstaltungsausfallversicherung Absicherung bei Absage/AbbruchKonzerte, Festivals, Großveranstaltungen
Bad-Weather-Versicherung (bei allen Veranstaltungen mit nennenswerter Außenfläche)WetterabsicherungOpen-Air-Konzerte, Straßenfeste, Hochzeiten
Elektronik-/Technikversicherung (bei hohem Technikaufwand)Schutz vor Defekten & DiebstahlBühnen-Events, Livestreaming, Messen
All-Risk Versicherung (bei hohem Risiko)Totalabsicherung gegen fast alle RisikenGroßevents, Produktionen, Firmenveranstaltungen

Niemand denkt an das Kleingedruckte, wenn die Musik läuft und die Gäste lachen. Doch genau dann kippt manchmal ein Moment – wer vorher versichert war, feiert einfach weiter.