Alle Menschen die in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen empfehlen wir den Abschluss einer Risikolebensversicherung.

Ob Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder Geschäftspartner – stirbt der Versicherungsnehmer, zahlt der Versicherer die Versicherungssumme an den im Vertrag genannten Hinterbliebenen aus. Hier wird nicht wie bei der viel teureren Kapitallebensversicherung Todesfallschutz und Sparleistung vermischt. Eine Risikolebensversicherung ist der bessere Hinterbliebenenschutz. Der Schutz ist vor allem wichtig für Kinder, wenn Vater oder Mutter etwas zustößt. Unverzichtbar ist die Versicherung auch, wenn Hinterbliebene kaum Rentenansprüche haben. Unverheiratete Partner bekommen zum Beispiel keine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenkasse.
Merkblatt – Risikolebensversicherung (Quelle: Bund der Versicherten)

Ein Online-Vergleich ersetzt keine individuelle Beratung, verschafft jedoch einen guten ersten Überblick.