Kinderleicht: Vorsorge und Vermögensaufbau für die Kleinsten


Ausbildung, Studium, Führerschein, Auslandsjahr oder die erste eigene Wohnung – es gibt viele Ziele, die Kinder & Jugendliche im Leben entwickeln. Vermögensaufbau hilft.
Wer das nicht mal eben aus dem monatlichen Netto bezahlen kann, sollten möglichst früh mit dem Sparen beginnen. Der*die Versorger:innen können kleine monatliche Beträge investieren und den Zinseszinseffekt nutzen. Die Verwandschaft kann zu Geburtstagen oder anderen Feiertagen ebenfalls ein paar Groschen einzahlen. Als attraktive, renditeorientierte Alternative zu Versicherungslösungen ist ein Fondssparplan für den langfristigen Vermögensaufbau. So wächst das Startkapital mit.
Ob „ALbärt“, „TipTop-Tabaluga“, „Protect Kids“, „KinderVorsorgeInvest“, „Depot4kids“ oder „MeinPlan Kids“ – Die Namen für Vermögensaufbau- und Versicherungspolicen für Kinder & Jugendliche sind vielfältig. Hier eine Übersicht für dich:
Ausbildungspolice
Der*die Versorger*in (Mutter, Vater oder eine dritte Person) zahlt mit einem laufenden Beitrag in den Vertrag, bis zu den im Vertrag vereinbarten Termin, ein. Anschließend kann das versicherte Kind entscheiden, ob das Kapital einmalig ausbezahlt oder innerhalb von 6 Jahren verrentet werden soll.
Kinderpolice
Der:die Versorger:in zahlt mit einem laufenden Beitrag in den Vertrag ein. Allerdings kann die Beitragszahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt (ab Erreichen der Volljährigkeit) von dem mitversicherten Kind übernommen werden. Des Weiteren können jederzeit weitere Zuzahlungen erfolgen (z. B. Geburtstagsgeld, Weihnachtsgeld). Alternativ zur laufender Beitragszahlung kann der Kunde das Produkt auch gegen Einmalbeitrag abschließen
Zuzahlungen Die Erhöhung von Alters- und Hinterbliebenenvorsorge sind unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich
Zuzahlungen Grundsätzlich kann jederzeit eine Zuzahlung erfolgen. Es gibt meist Mindestbeiträge für Sonderzahlungen.
Steuern sparen Wird auf den Namen des Kindes gespart, gehört das Geld dem Kind. Und das ist auch für die Steuererklärung interessant. Da Minderjährige als vollwertige Steuerzahler gelten, können der Sparerpauschbetrag sowie der Grundfreibetrag genutzt werden. Das ermöglicht steuerbegünstigtes Vermögenswachstum für Ihr Kind.
Entnahmen Der vereinbarte Auszahlungstermin kann bis zu 7 Jahren vorgezogen werden. Dennoch sind grundsätzlich Teilentnahmen jederzeit möglich unter bestimmten Voraussetzungen. Zuzahlungen sind bereits ab einer Höhe von 200 Euro möglich. Außerdem kann bei Bedarf Kapital entnommen werden, die Beiträge reduzieren oder unter bestimmten Voraussetzungen aussetzen.
Entnahmen Grundsätzlich kann jederzeit eine Entnahme erfolgen. Es gibt unterschiedliche Entnahmeregelungen der Anbieter. Zum Rentenbeginn kann dann vereinbart werden, wie die Auszahlung erfolgt. Folgende drei Optionen bestehen:
- Kapitalauszahlung
- Lebenslange Rente
- Kombination aus Auszahlung und lebenslanger Rente
Zusatzoptionen innerhalb der Kinderpolice Auch hier gibt es diverse Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Folgende Optionen können zusätzlich versichert werden:
- Beitragsbefreiung bei BU des Versorgers
- Beitragsbefreiung bei Pflege des Versorgers
- Beitragsbefreiung bei Tod des Versorgers
- Kinder-Pflegerente
- BU-Option des Kindes
- Unfallzusatzversicherung
- Krankenzusatzversicherung
Sinnvoll schenken Auch Verwandte, Freunde und Bekannte können sich am Vermögensaufbau unkompliziert beteiligen. Geldgeschenke können durch eine Überweisung – mit Angabe der Depotnummer und der Depotposition im Verwendungszweck – im Fonds im Depot angelegt werden.
Alle Policen können abgeschlossen werden, wenn die Kinder zwischen 0 und 12 Jahren jung sind. Manche Anbieter bieten das auch bis zum 15., 16. oder 18. Lebensjahr an.
Mögliche Anbieter für die Asubildungs- oder Kinderpolice: Allianz, Alte Leipziger, Baloise, LV1871, Nürnberger, Universa, WWK…