Gleichstellung gibt es in Deutschland offenbar nur noch über Gerichtsentscheidungen: Jetzt fällt die Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Paaren beim Kindergeld.

In einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil vom 8. August (VI R 76/12) hat der Bundesfinanzhof in München entschieden, dass einer Lebenspartnerin ein Kindergeldanspruch auch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zusteht. Damit wandten die Richter die für (heterosexuelle) Ehegatten geltende Regelung auf Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an.

Das bedeutet, dass im Haushalt lebende gemeinsame Kinder der Paare zusammengezählt werden. Diese Regelung ist bei mehr als zwei Kindern im Haushalt günstiger für die betroffenen Paare. Denn das Kindergeld steigt ab dem dritten Kind von 184 Euro auf 190 Euro pro Monat an und beträgt für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro.

Richter berufen sich auf Karlsruhe
In ihrer Urteilsbegründung beruft sich das Gericht auf die diesjährige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eingetragene Lebenspartner beim Ehegattensplitting gleichzustellen (queer.de berichtete). Nach diesem Urteil seien die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zu heterosexuellen Ehegatten auch auf lesbische oder schwule Lebenspartner anzuwenden, so das Gericht. In den letzten Jahren hatte Karlsruhe die schwarz-gelbe Bundesregierung außerdem bereits gezwungen, verpartnerte Paare bei bei der Grunderwerbsteuer, beim Familienzuschlag, der Erbschaftsteuer, der Hinterbliebenversorgung und der Sukzessiv-Adoption gleich zu behandeln.

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