In der Pflegeversicherung wird zwischen Geld- und Sachleistungen unterschieden. In der Praxis handelt es sich jedoch immer um Geld – nur der Empfänger ist jeweils ein anderer.

Pflegegeld
Das Pflegegeld bekommt der Betroffene auf sein Konto überwiesen und kann darüber frei verfügen. Anspruchsberechtigt ist, wer beispielsweise durch Angehörige oder Nachbarn betreut wird. Gezahlt werden 235 Euro monatlich bei Stufe I, 440 Euro bei Stufe II oder 700 Euro bei Pflegestufe III. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe erhalten seit diesem Jahr 120 Euro Pflegegeld im Monat. Darüber kann ohne Nachweise frei verfügt werden.

Sachleistungen
Engagiert ein gesetzlich versicherter Pflegebedürftiger einen ambulanten Dienst, erhält er von diesem Sachleistungen. In diesem Fall rechnet die Pflegekasse direkt mit dem ambulanten Dienst ab. In Pflegestufe I übernimmt sie 450 Euro der Monatsrechnung, 1.100 Euro in Stufe II oder 1.550 Euro in Stufe III. Darüber hinausgehende Kosten muss der Pflegebedürftige selbst zahlen. Wer allerdings nur wenig Hilfe eines ambulanten Dienstes braucht, so dass die dafür vorgesehene Maximalsumme der Pflegekasse nicht ausgeschöpft wird, hat Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Wer dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt, bekommt in der Regel kein Pflegegeld, da der Kostenrahmen ausgeschöpft wird.
Private

Pflege-Zusatzversicherung
Deren Leistungen gibt es immer zusätzlich. Drei Varianten stehen zur Auswahl: Klassische Pflege-Tagegeldversicherungen, geförderte Pflege-Police und Pflege-Kostenversicherungen.
Letztere begleichen im vereinbarten Umfang Rechnungen für nachgewiesene Pflegeleistungen, welche die Pflichtversicherung nicht übernimmt. Die ersten beiden Varianten hingegen sehen Barzahlungen an den Pflegebedürftigen vor – das Geld ist frei verwendbar.
Die Unterschiede liegen in Zugangsbedingungen und Leistungsumfang.
Die geförderte Police, Pflege-Bahr genannt, wird mit monatlich fünf Euro bezuschusst, wenn der Versicherte mindestens zehn Euro selbst bezahlt. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt, jeder Erwachsene ohne Pflegestufe bekommt einen Vertrag. Die Versicherungssumme muss in Pflegestufe III mindestens 600 Euro betragen und darf nicht über 1 200 Euro monatlich hinausgehen.
Bei klassischen Pflege-Tagegeldversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung obligatorisch, eine Förderung gibt es nicht. Allerdings können hier höhere Leistungen vereinbart werden.