Nach Ende der FinVermV-Übergangsfrist im August 2020 müssen telefonische Beratungs- und Vermittlungsgespräche zwischen Kunde und Anlageberater aufgezeichnet und archiviert werden („Taping“). Das Gleiche gilt für Beratungen per Chat. Branchenvertreter befürchten dadurch ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Kunde und hoffen noch auf eine Änderung im Zuge der MiFID-II-Evaluation im nächsten Jahr. Ebenfalls neu ist eine vorgeschriebene Geeignetheitsprüfung, die sicherstellen soll, das vermittelte Finanzprodukte wirklich zum Kunden passen. Das lange diskutierte Provisionsverbot wurde nicht in die Verordnung aufgenommen.
Wir prüfen derzeit wie wir das Taping sinnvoll umsetzen. Wenn Sie Anregungen haben, lassen Sie mich das gern wissen.