Ein Gastbeitrag von Maxim Wermke.
Als ich selbst noch als “Versicherungsfachmann” Versicherungen vermittelt habe, dachte ich selbst, die Unterschiede zwischen mir und “Maklern” und zwischen verschiedenen Qualifikationen sind nicht allzu groß. Als “Fachmann” kann man sich immerhin schon vor’m Kunden Autorität verschaffen. Das dahinter eine minimale und eher auf Verkauf fokussierte IHK-Prüfung steckt, die man mit etwas Enthusiasmus in maximal drei Monaten schafft, ist vielen nicht bewusst.
Ich wusste, das Wort “Berater” durfte ich für mein Berufsbild nicht verwenden. Warum? Weil ich für den Verkauf, bzw. für die Vermittlung bezahlt wurde, und eben nicht für die Beratung. Das werden nur Honorarberater. Und da gibt’s strenge Regeln. Zu meiner damaligen Beruhigung dürfen Makler die Bezeichnung „Berater“ immerhin meist auch nicht nutzen. Beim Vergleich verschiedenster möglicher Arbeitgeber haben mir Vertriebe wie “MLP” vorgehalten, dass ich, wenn ich als “Makler” arbeiten würde, im rechtlichen Sinne tatsächlich im Auftrag des Kunden arbeiten würde. Als „(ungebundener) Vermittler“ arbeitete ich rechtlich im Auftrag der Versicherungen.
Nun für mich hat diese rechtliche Feinheit praktisch keinen Unterschied gemacht, denn ich war intrinsisch motiviert und wollte hauptsächlich Menschen helfen sinnvolle Entscheidungen zu treffen und gute Versicherungen zu finden. Erst der Blick hinter die Kulissen bei Christian hat mir gezeigt, wie stark unterschiedlich die Welten sind und wie wenig ich letztlich doch konnte – außer verkaufen. Versteht mich nicht falsch. Im Vergleich zu über 30 Beratungen die ich mir bei verschiedensten Finanzdienstleistern angetan hab, war ich sehr gut. Und auch neben meinen Kollegen bei tecis konnte ich mit deutlich überdurchschnittlichem Fachwissen glänzen. Aber die Sorgfalt die Christian, zum Beispiel bei einem Gesundheitsfragebogen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, an den Tag legt, ist Zeugnis dafür, dass er tatsächlich weiß, wie die Schadensabwicklung funktioniert und was die Fallstricke im Ernstfall sind. Für den Kunden ist das nicht nur Luxus, sondern auch bezogen auf die Leistungshöhe schnell vorteilhaft. Ein „Kaufmann für Versicherungen und Finanzen“ ist eben doch soviel mehr und hilfreicher, als ein „Versicherungsfachmann“…
Der rechtliche Unterschied zwischen dem (ungebunden) Vertreter und dem Makler ist an zwei sehr praktischen Konsequenzen spürbar:
1. Daran, dass er selbst auch Verträge im Auftrag seiner Kunden ändern darf. Der Makler muss dann zwar beweisen das wir als Kunden es wollten, und wird daher immer zumindest eine kurze Mail verlangen, aber grundsätzlich würde ein Telefonat ausreichen und mein Makler kümmert sich um die Kündigung meines veralteten Versicherungsvertrages. Im Zweifelsfall würde nämlich auch er haften, wenn etwas schief läuft.
2. Bekommt der Makler Geld für die Verwaltung meiner Verträge – Geld das sonst an die Versicherung geht. Er wird also zwangsläufig nicht so fokussiert darauf sein neue Verträge zu vermitteln, sondern kann sich mehr Zeit für eine ordentliche Betreuung nehmen. Ein Betreuungstermin endet dann eben nicht mit nervig penetranten Fragen nach Kundenempfehlungen und wenn nichts zu tun ist, lässt mein Makler mich auch in Frieden.
So soll es sein. Danke!
Besonders hellhörig sollte man bei lustig und schön klingenden Berufsbezeichnungen werden.
“Wenn jemand ständig behauptet, dass er Berater ist und beraten will, obwohl er als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler eben nur Versicherungsvermittler ist. Beim Begriff Honorarberater oder wenn sich jemand als Vermögensberater, Finanzcoach, Unternehmensberater für private Haushalte, Versicherungskoch, Finanzarchitekt, Versicherungsarzt vorstellt. Diese Phantasiebezeichnungen sollen Sie nur täuschen. Man suggeriert Ihnen, dass man nur spielen und nicht beißen will. Die wollen alle beißen – es sind Versicherungsvermittler und werden nur dann bezahlt, wenn sie etwas vermittelt haben. Das ist weder anrüchig, noch ist es schlecht. Aber wenn man es ist und nicht dazu steht, sollten Sie eben nachdenklich werden.”
– Thorulf Müller, derKVProfi