Höherer Grundfreibetrag: Zum 1. Januar 2014 steigt der steuerliche Grundfreibetrag von 8.130 Euro pro Person auf 8.354 Euro. Bei Zusammenveranlagung auf 16.708 Euro. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und ist daher von der Einkommensteuer ausgenommen.

Die Honorarberatung wird zum 1. August 2014 für Geldanlagen gestärkt. Ziel ist, dass Verbraucher auf unabhängige Anlageberater zurückgreifen, die mit Kunden ein Honorar vereinbaren statt Provisionen zu kassieren. Doch Vorsicht: Aktuell darf sich jeder „Honorarberater“ nennen. Denn es handelt sich nicht um einen geschützten Beruf. Kunden sollten auf jeden Fall nachhaken, welche Qualifikationen ihr Berater besitzt.

Neue Dienstreisepauschalen: Während das Finanzamt für Fahrten mit dem PKW weiterhin 30 Cent je gefahrenem Kilometer akzeptiert, steigt die Pauschale für Fahrten mit Motorrad und Motorroller ab 2014 von 13 auf 20 Cent sowie für Fahrten mit dem Moped von acht auf 20 Cent pro Kilometer. Einen Nachteil erleiden Fahrradfahrer, denn sie dürfen ab 2014 den bisherigen Steuerbonus von fünf Cent pro Kilometer nicht mehr ansetzen. Abgeschafft wird ebenfalls die so genannte Mitnahmepauschale von zwei Cent pro Kilometer je mitfahrendem Kollegen.

Familienversicherung: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn deren Einkommen bestimmte Beitragsgrenzen nicht überschreitet. 2014 steigt diese Einkommensgrenze auf 395 Euro. Übt der Familienangehörige eine geringfügige Beschäftigung aus, darf sein Einkommen die Minijob-Grenze von 450 Euro nicht übersteigen. Ausnahme: Zweimal im Jahr kann das Einkommen über der Grenze von 395 beziehungsweise 450 Euro liegen, ohne dass die beitragsfreie Familienversicherung verloren geht.

Neue Verpflegungspauschalen: Bei Auswärtstätigkeiten gewährt das Finanzamt ab sofort nur noch zwei Verpflegungspauschbeträge:

  • Ist man mehr als 24 Stunden vom Hauptwohnsitz unterwegs: Steuerbonus = 24 Euro.
  • Ist man zwischen 8 und 24 Stunden unterwegs: Steuerbonus = 12 Euro.
  • Neu ist ein Verpflegungspauschbetrag von 12 Euro, jeweils für den An- und Abreisetag.

Grunderwerbsteuer: Immobilienkäufer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen nach Angaben des Baufinanzierers Interhyp AG erneut tiefer in die Tasche greifen. Grund sei die Erhöhung der Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte.

Mehr Elterngeld: Eltern, die ihr einjähriges Kind nicht eine Kindertagesstätte geben beziehungsweise keine Tagesmutter verpflichten, erhalten seit August 2013 Betreuungsgeld von 100 Euro pro Monat. Ab dem 1. August 2014 wird das Betreuungsgeld nicht nur für das zweite, sondern auch für das dritte Lebensjahr gewährt, außerdem steigt der monatliche Satz auf 150 Euro.

Gesundheitskarte: Für viele gesetzlich Versicherte wird die Krankenversicherungskarte ungültig – sofern es sich um eine „alte“, nicht elektronische Karte handelt. Denn ab 2014 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Mikrochip und Foto. Zunächst werden darauf – wie bisher auf der Krankenversicherungskarte – nur die Stammdaten der Patienten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse gespeichert.

Höheres Arbeitslosengeld II: Ab Januar 2014 erhalten Hart IV-Empfänger mehr Geld. Die Regelbedarfssätze steigen wie folgt: Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten monatlich 391 Euro – neun Euro mehr als bisher. Ehegatten bekommen 353 Euro, bislang lag dieser Satz bei 345 Euro. Für Kinder zahlt der Staat je nach Alter zwischen 229 und 313 Euro pro Monat und damit fünf bis sieben Euro mehr als 2013.

Basis-Rente: Ab 2014 steigt die steuerliche Förderung für sogenannte Rürup-Renten weiter an. Absetzbar sind ab dem kommenden Jahr 78 Prozent der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000€ für Ledige beziehungsweise 40.000€ für Verheiratete. Das bedeutet, dass Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 15.600€ und Verheiratete von bis zu 31.200€ als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielen Ledige einen Steuervorteil von maximal 6.552€.

Riester-Rente: Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird verbessert, die Eigenheimrente („Wohn-Riester“) wird flexibler und einfacher. Es kann in mehr Fällen angespartes Kapital aus dem Vertrag entnommen werden, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.

Betriebliche Altersvorsorge: Im Rahmen der Gehaltsumwandlung besteht ab kommendem Jahr mehr Spielraum, Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Ursache hierfür ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West auf 71.400 Euro. Da bei der Gehaltsumwandlung aus Bruttolohn Einzahlungen in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begünstigt sind, können Arbeitnehmer statt 2.784 Euro ab kommendem Jahr 2.856 Euro Gehalt umwandeln. Dieser Wert gilt einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.

Portokosten: Das Porto für einen Standardbrief steigt zum Jahreswechsel von 58 auf 60 Cent. Wer im neuen Jahr noch alte Marken hat, kann sie weiter verwenden und zusätzlich eine 2-Cent-Marke aufkleben, die bereits erhältlich ist. Auch Einschreiben werden teurer, und zwar um 10 Cent auf 2,15 Euro. Pakete ab zwei Kilo Gewicht kosten nach dem Jahreswechsel neun Cent mehr.

Etikett für regionale Lebensmittel: Die Hersteller regionaler Lebensmittel dürfen ab Anfang 2014 ein blau-weißes „Regionalfenster“ auf die Verpackung ihrer Waren drucken. Es soll darüber informieren, wo die Zutaten herkommen, wo ein Produkt verarbeitet und wo es verpackt wurde. Die Hersteller müssen dazu ein Zulassungs- und Kontrollverfahren durchlaufen.

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