Ein Meniskusschaden ist eine häufige Knieverletzung, die sowohl im sportlichen als auch im beruflichen Kontext auftreten kann. In einigen Fällen kann ein Meniskusschaden als Berufskrankheit anerkannt werden, was bedeutet, dass die betroffene Person möglicherweise Anspruch auf finanzielle Entschädigung und medizinische Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG) hat gerade einem Profifußballer einen Meniskusschaden als Berufskrankheit zugesprochen. Der Profi war von 1981 bis 1986 für den 1. FC Kaiserslautern und Eintracht Frankfurt tätig. 1986 wurden bei ihm Schänden an den Menisken im linken Kniegelenk festgestellt. Daraufhin forderte er die Schäden als Berufskrankheit nach Nr. 2102 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) anzuerkennen. Die Richter am LSG haben eine ausreichende Belastung im Sinne der BKV bejaht (Urteil v. 22.05.2023, AZ L 2 U 78/21): Fußball sei durch eine erhebliche Bewegungsbeanspruchung der Kniegelenke aufgrund extrem dynamischer Belastungen geprägt. Dabei komme es zu sehr schnellen und ruckartigen Belastungen.
Ein Meniskusschaden tritt normalerweise durch plötzliche Verdrehungen oder längere übermäßige Belastung des Knies auf, so wie bei dem Profifußballer. Im beruflichen Kontext können bestimmte Arbeitsbedingungen das Risiko eines Meniskusschadens erhöhen. Zu den häufigen Ursachen gehören:
- Berufe, die wiederholte Kniebeugen erfordern, wie zum Beispiel InstallateurInnen, Bodenleger*nnen oder Gärtner*innen, können das Risiko eines Meniskusschadens erhöhen.
- Personen, die regelmäßig schwere Lasten heben und tragen, wie beispielsweise Lagerarbeiter*innen oder Bauarbeiter*innen, sind einem erhöhten Risiko für Knieverletzungen ausgesetzt.
- Bestimmte Tätigkeiten, die eine hohe Belastung des Knies erfordern, wie beispielsweise das Arbeiten auf den Knien oder das Hocken für längere Zeit, können das Risiko eines Meniskusschadens erhöhen.
Die Symptome eines Meniskusschadens können variieren, abhängig von der Schwere der Verletzung. Typische Anzeichen eines Meniskusschadens sind:
- Schmerzen im Knie: Schmerzen können sowohl während der Belastung als auch in Ruhe auftreten.
- Schwellung und Steifheit: Das Knie kann anschwellen, und es kann Schwierigkeiten geben, das Bein vollständig zu strecken oder zu beugen.
- Eingeschränkte Beweglichkeit: Die Bewegungsfreiheit des Knies kann eingeschränkt sein, insbesondere bei bestimmten Bewegungen wie Drehungen oder Kniebeugen.
Ein Meniskusschaden kann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist wichtig, einen qualifizierten Arzt aufzusuchen, um eine genaue Diagnose zu erhalten und den Zusammenhang zwischen dem Meniskusschaden und beruflichen Tätigkeiten zu dokumentieren. Jeder Fall sollte individuell bewertet werden, und es ist ratsam, sich über die spezifischen rechtlichen Bestimmungen und Verfahren in der entsprechenden Rechtsprechung zu informieren.