Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag sinkt von 2,5 auf 2,4 Prozent. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022.

Höherer Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 16 Cent. Arbeitnehmende haben damit Anspruch auf mindestens 9,35 Euro pro Stunde.

Mindestausbildungsvergütung für Azubis: Azubis erhalten im kommenden Jahr eine Mindestvergütung. Ein Azubi im 1. Lehrjahr soll dann mindestens 515 Euro monatlich verdienen. Auch für das 2. und 3. Ausbildungsjahr sieht das Gesetz gesetzlich festgeschriebene Mindestsätze vor. Ausgenommen von der Regelung sollen Auszubildende sein, die ihre Lehre bereits begonnen haben.

Gesetzliche Rentenversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze auf 6.900 Euro im Monat in den alten und 6.450 Euro in den neuen Bundesländern.

Gesetzlichen Krankenversicherung: Es steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 56.250 Euro (4.687,50 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze auch Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) genannt steigt auf jährlich 62.550 Euro (5.212,50 Euro im Monat).

Kinderfreibetrag: Es erfolgt eine Erhöhung um 192 Euro pro Kind auf 7.812 Euro. Der Freibetrag setzt sich zusammen aus 2.640 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf und 5.172 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes.

Kindergeld: Es erhöhen sich die Zahlbeträge zum Unterhaltsvorschuss. Abhängig vom Alter des Kindes beläuft sich dieses auf 354, 406 oder 476 Euro. Das Kindergeld selbst soll erst 2021 erneut steigen.

Kinderzuschlag: Mitte 2019 ist der Kinderzuschlag pro Kind und Monat von 170 Euro auf 185 Euro angestiegen. In einem zweiten Schritt entfallen ab dem 1. Januar 2020 die oberen Einkommensgrenzen. Außerdem wird ab diesem Zeitpunkt das Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 Prozent, statt aktuell 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Gesetz zur Bürokratieentlastung: Kernelement ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung. So muss, wer sich als Arbeitnehmer krankmeldet, künftig keinen „gelben Zettel“ mehr vorlegen. Ein elektronisches Meldeverfahren soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ersetzen. Darüber hinaus soll es Erleichterungen bei der Bereitstellung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke geben.

BAföG: Ab dem Wintersemester 2020 gilt für Studierende ein neuer BAföG-Höchstsatz: 861 Euro im Monat. Zudem werden die Einkommensfreibeträge für Eltern angehoben. Das Vermögen von Studierenden wird erst ab 8200 Euro angerechnet. Somit könnte die Förderung durch BAföG in Zukunft für noch mehr Studierende als bisher in Frage kommen.

Aufstiegs-BAföG: Derzeit liegt der Aufstiegs-BAföG Höchstsatz für Alleinstehende bei 768 Euro pro Monat. Er soll ab 1. August 2020 auf 892 Euro steigen. Auch sollen drei Fortbildungen ermöglicht werden.

Meister erhalten Zusatz „Bachelor Professional“ – Für berufliche Abschlüsse sollen international verständliche Zusatzbezeichnungen eingeführt werden. Ein Meister erhält dem Entwurf zufolge künftig den Zusatz „Bachelor Professional“, ein Betriebswirt im Handwerk den Titel „Master Professional“. Für die erste Fortbildungsstufe, z.B. KFZ-Servicetechniker, lautet die zusätzliche Bezeichnung „Berufsspezialist“.

Brückentage: 27 Urlaubstage einreichen und 61 Tage frei bekommen – klingt nach einem absoluten Traum? In 2020 ist das möglich.

Bundesteilhabegesetz: Es werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten.

Wiedereinführung der Meisterpflicht: In zwölf aktuell zulassungsfreien Gewerken soll wieder die Meisterpflicht gelten. Einem entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag zugestimmt.

Die Meisterpflicht soll in folgenden Gewerken wieder eingeführt werden:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

ALG-II / Hartz-IV-Leistungen: Der Regelsatz für Alleinstehende wird auf 432 Euro im Monat angehoben. Für den zweiten im Haushalt lebenden bedürftigen Erwachsenen (etwa den Ehepartner) gibt es 389 Euro monatlich. Der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre steigt auf 250 Euro im Monat. Für Kinder von sechs bis 13 Jahren gibt es eine Erhöhung auf 308 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 328 Euro.

Elternunterhalt: Volljährige Kinder werden seltener für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen müssen, wenn diese im Pflegeheim leben und Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“) beziehen. Für die Kinder gilt künftig eine Einkommensgrenze in Höhe von 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen. Erst bei Übersteigen dieses Betrages kann ein Kind vom Amt zur Kasse gebeten werden. Vermögen wird nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Verdient ein Kind wenig, hat aber Vermögen, muss keinen Elternunterhalt leisten.

Wohngeldreform: Die regional gestaffelten Höchstbeträge, bis zu denen die Miete bzw. Belastung berücksichtigt wird, werden angehoben. Haushalte mit geringem Einkommen werden dadurch stärker entlastet. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Freibetrag bei Betriebsrente: Es soll ein Freibetrag von 159,25 Euro für die Krankenkassenbeiträge gelten. Erst ab dieser Höhe werden dann überhaupt Beiträge auf die Betriebsrente fällig, wie es in Regierungskreisen hieß. Da bei 60 Prozent der Betriebsrentner die Bezüge unter 318 Euro liegen, sollen diese künftig faktisch nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen müssen. Die weiteren 40 Prozent sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet werden.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Beruflich Qualifizierte aus Drittstaaten können ab März 2020 leichter in Deutschland arbeiten. Das Gesetz sieht vor, dass beruflich qualifizierte Fachkräfte in Deutschland arbeiten können, wenn sie einen Arbeitsplatz vorweisen und ausreichend deutsch sprechen können. Selbst wer einen Berufsabschluss hat, der in Deutschland nur teilweise anerkannt wird, kann unter gewissen Voraussetzungen einreisen. Dies gilt aber nur für jene, die ein konkretes Arbeitsplatzangebot mitbringen und deren Nachqualifizierung geregelt ist. Auch zur Suche eines  Arbeits- oder Ausbildungsplatzes dürfen beruflich Qualifizierte und potenzielle Auszubildende mit entsprechenden Schulabschlüssen und Deutschkenntnissen ein halbes Jahr nach Deutschland einreisen, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.

Digitaler Arzt: Ärzte dürfen gesundheitliche Apps verschreiben. Die entsprechenden Anwendungen sollen zum Beispiel dabei helfen, Blutzuckerwerte zu dokumentieren und an die Einnahme von Medikamenten zu denken. Die Kosten für die Apps sollen die Krankenkassen tragen, wenn sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft sind. Video-Sprechstunden mit Ärzten sollen künftig ganz normal werden. Ärzte dürfen fortan über entsprechende Angebote informieren.

Studium für Hebammen: Die Hebammen-Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Hochschulstudiums. Die Ausbildung besteht ab 2020 aus einem drei- bis vierjährigen Bachelor-Studium mit hohem Praxisanteil und einer staatlichen Abschlussprüfung.

Unterhalt für Pflegebedürftige: Wer einen Menschen pflegt, soll künftig entlastet werden. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz betrifft unterhaltsverpflichtete Eltern – sowie Kinder von Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Erst ab einem Jahres-einkommen von 100.000 Euro wird auf deren Einkommen zurückgegriffen.

Heilmittel: Ab Oktober 2020 ist die Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie, Massagen und anderen Heilmitteln einfacher. Erst- und Folgeverordnung werden abgeschafft. Ärzte dürfen dann Behandlungen verordnen, wenn es medizinisch notwendig ist. Weitere Verbesserung: Künftig hat der Patient 28 Tage Zeit für die Suche nach einem geeigneten Therapeuten.

Impfpflicht: Zum 1. März 2020 soll ein Gesetz für eine Masern-Impfpflicht in Kraft treten. Eltern müssen vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweise, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen.

Nummer für alle Ärzte: Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt gab es bei den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Zum Jahreswechsel wird das Angebot ausgeweitet und bundesweit vereinheitlicht: Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die Uhr die Nummer 116 117 anrufen. Länger als vier Wochen sollen Patienten dabei nicht warten müssen – ganz egal, ob es um einen Fach-, Haus- oder Kinderarzt geht, auch für die Dauerversorgung. Die Servicestellen sollen zudem in Akutfällen weiterhelfen, am Wochenende zum Beispiel.

Dauerrezepte für Chronisch Kranke: Patienten mit Pflegegrad oder chronischen Krankheiten können beim Arzt künftig eine sogenannte Wiederholungsverordnung bekommen. Das sind Dauerrezepte. Vorteil: Ist eine Packung leer, muss man nicht sofort wieder in die Sprechstunde, sondern kann sich sein  Medikament in der Apotheke noch einmal aushändigen lassen – je nach Verordnung bis zu vier Mal.

Neue Kassenleistungen: Für Zahnersatz gibt es von der Kasse einen höheren Zuschuss – nämlich 60 statt 50 Euro, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Die Regelung tritt aber erst im Oktober 2020 in Kraft. Und: Fettabsaugen wird 2020 Kassenleistung – allerdings nur probeweise und nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Die Kasse soll künftig bei Patient*innen mit einem schweren Lipödem, einer Fettvermehrungsstörung, das sogenannte Absaugen bezahlen.

Vorsorge-Untersuchungen: Frauen im Alter zwischen 20 und 65 werden alle fünf Jahre per Post zu einer Früherkennungs-Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs eingeladen. Und auch das Vorsorge-Angebot selbst ändert sich ein wenig: Für Frauen zwischen 20 und 34 gibt es – wie bisher – einmal jährlich den sogenannten Pap-Test. Ab 35 soll eine neue, alle drei Jahre angebotene Kombinationsuntersuchung den bisher jährlichen Test ersetzen.

Apotheken: Neu ist die Möglichkeit, sich in der Apotheke gegen Grippe impfen zu lassen, zunächst allerdings nur im Rahmen lokaler Modellversuche. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln wird es ein klein wenig teurer: Der Notdienstzuschlag hierfür steigt von 16 auf 21 Cent, bei dokumentationspflichtigen Medikamenten wie Betäubungsmitteln sind es künftig 4,26 statt 2,91 Euro.

Preiserhöhung bei DHL: Es steigen die DHL-Paketpreise für Privatkunden im Schnitt um drei Prozent. Ein bis zu zwei Kilo schweres, mittelgroßes Päckchen zum Beispiel kostet in der Filiale für den Inlandsversand künftig 4,79 Euro, bisher sind es 4,50 Euro. Der Versand eines 10-Kilo-Pakets verteuert sich um einen Euro auf 10,49 Euro.

Mobilität: Nicht mehr als 95 Gramm CO2/km dürfen neu zugelassene Autos ausstoßen. Die Kaufprämie für Elektroautos wurde bis zum Jahr 2025 verlängert. Die Preise für Flugtickets sollen um 5 bis 18 Euro pro Ticket höher werden.

Strom wird teurer: Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird um 5,5%auf 6,756 Cent je Kilowattstunde steigen. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen und 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch dürften die Stromkosten damit um knapp 13 Euro im Jahr steigen.

Bessere Verpflegung: Über alle Berufe hinweg dürfen sich Arbeitnehmer über mehr Geld fürs Essen freuen. Wer aus beruflichen Gründen auswärts tätig ist, kann sich ab 2020 über eine höhere Verpflegungspauschale freuen. Dauert die Abwesenheit mehr als acht Stunden, gibt es 14 Euro statt wie bisher 12 Euro. Ist der Beschäftigte 24 Stunden unterwegs, gilt die neue Pauschale von 28 Euro. Bei mehrtägigen Reisen steigt die Pauschale für An- und Abreisetag auf 14 Euro.

Neue Umsatzgrenze für Kleinunternehmen: Bereits für das Jahr 2019 gilt die neue Umsatzgrenze von 22.000 Euro. Wer diesen Umsatz nicht übersteigt und im lfd. Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro vereinnahmt darf Kleinunternehmer*in bleiben.

USt.-VA: Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist für neue Betriebe vierteljährlich durchzuführen, wenn die voraussichtlich zu entrichtende Umsatzsteuer weniger als 7.500 Euro beträgt. Bei unterjähriger Neugründung ist die anteilige Steuer in eine Jahressteuer umzurechnen.

Grundfreibetrag: Das Einkommen bleibt bis zu 9.408 Euro steuerfrei. Auch für Verheiratete steigt demnach der Grundfreibetrag – und zwar auf 18.816 Euro.

Betriebliche Gesundheitsförderung: Auf 600 Euro je Arbeiternehmer*in wird der Freibetrag angehoben. Damit können Unternehmen spezielle Gesundheitsleistungen anbieten oder entsprechende Zuschüsse zu Gesundheitsmaßnahmen leisten.

Umzug für den Job: Kosten für den beruflichen Wohnortwechsel kann man von der Steuer absetzen. Ab dem 1. März 2020 können Ledige pauschal 820 Euro absetzen – etwa für Schönheitsreparaturen in der vorherigen Wohnung. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können dann 1.639 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zusätzlich können sie etwa Kosten für den Makler oder den Transport der Möbel absetzen – wenn diese einzeln belegbar sind.

Werkswohnungen: Arbeitnehmer müssen den geldwerten Vorteil nicht versteuern, wenn die Miete mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt. Bislang mussten sie die Differenz zur ortsüblichen Miete voll versteuern.

Gebäude sanieren: Wer demnächst eine Gebäudesanierung anstrebt, kann dafür Zuschüsse vom Staat erhalten. Steht eine Erneuerung in der Eigentumswohnung an oder müssen im Haus Wände, Decken oder Dach gedämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen eingebaut werden, wird das ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Auch hier bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats.

Niedrigere Steuern: Für Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden soll künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (7 statt 19 Prozent) verlangt werden. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

ADAC-Mitgliedschaft: Die Jahreszahlung für Basis-Mitglieder des Automobilclubs soll von 49 auf 54 Euro steigen.

Nährwert-Logo: In Ampelfarben können Lebensmittelhersteller ab 2020 freiwillig Auskunft geben, wie gesund oder ungesund ein Fertiggericht ist. Der Nutri-Score signalisiert auf einer fünfstufigen Skala – vom grünen A bis zum roten E – wie der ernährungsphysiologische Wert eines Lebensmittels einzuordnen ist: dabei steht das „A“ in Grün für die beste und „E“ in Rot für die schlechteste Nährwertbilanz.

Verkürzte Aufbewahrungszeit für Alt-Computer: Bislang müssen Unternehmen nach einem Informationstechnik-Systemwechsel ihre alten Computer mit steuerlich relevanten Daten noch zehn Jahre lang aufbewahren. Die Änderungen 2020 sehen vor, dass sich diese Frist auf fünf Jahre verkürzt. Es gibt allerdings eine Einschränkung: Während einer Betriebsprüfung darf man die Computer samt Software bis zu deren Abschluss nicht entsorgen. Das gilt auch dann, wenn die Frist währenddessen abläuft.

Teilzeit-Verträge: Wenn ein Angestellter einen Antrag gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz stellen und seinem Arbeitgeber eine entsprechende Mitteilung schicken will, reicht das ab 2020 in digitaler Textform. Wenn es konkret etwa darum geht, die eigenen Arbeitsstunden neu zu verteilen, kann ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber dazu auch per E-Mail benachrichtigen. Es braucht jetzt kein unterschriebenes Papierstück mehr.

Kfz-Versicherung: Nach den Auswertungen des GDV profitieren rund 5,1 Millionen Autofahrer von besseren Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung, rund 4,2 Millionen Fahrer werden hingegen heraufgestuft. Für knapp 32 Millionen Versicherte bleibt alles beim Alten. Es gibt rund 36 Millionen Kasko-Versicherten –2,8 Million rutschen in niedrigere, rund 3,3 Millionen in höhere Regionalklassen.

Bußgelder im Straßenverkehr: Falschparker und Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, werden zukünftig härter bestraft. Wer Rettungskräfte beispielsweise nach einem Unfall auf der Autobahn nicht durchlässt, muss dann bis zu 320 Euro zahlen. Falschparker auf einem Geh- oder Radweg werden mit 100 Euro (aktuell zwischen 15 und 35 Euro) belegt. Auch das bislang gestattete dreiminütige Halten auf einem Fahrschutzstreifen soll dann nicht mehr zulässig sein. Den gesamten Bußgeldkatalog gibt es auf bussgeldkatalog.org

Kassenbon-Pflicht: Kassenbons werden zur Pflicht. Es handelt sich dabei um eine Regelung, die im Rahmen der Kassensicherungsordnung eingeführt wurde. Nach dem Gesetz muss ein Bon ausgegeben werden – der Kunde muss ihn aber nicht annehmen. Kritiker*innen befürchten, dadurch eine Unmenge an Papiermüll. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass der Bon nicht zwingend in Papierform erstellt werden muss.

Registrierkassenpflicht: Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen nach § 146a Abgabenordnung (AO) ab dem neuen Jahr eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben. Da zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung am Markt jedoch noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind, hat das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 erlassen. Für nicht aufrüstbare PC-Kassen und vor dem 26. November 2010 angeschaffte nicht aufrüstbare Registrierkassen gilt diese Regelung jedoch nicht. Daher empfiehlt der ZDH betroffenen Betrieben, sich schnellstmöglich mit ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen und einen Antrag zu stellen, um eine verlängerte Nutzung der Kasse zu erreichen, bis die Einbindung einer TSE an diesen Kassen möglich ist.

Plastiktüten-Verbot: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Plastiktüten-Verbot verabschiedet, das voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 in Kraft tritt. Davon betroffen sind leichte Kunststofftragetaschen. Vom Verbot ausgenommen sind sogenannte Hemdchenbeutel für Obst und Gemüse sowie stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern.

Alte Kaminöfen: Alle Kaminöfen aus den Baujahren 1984 bis 1995 müssen bis Ende 2020 ausgetauscht oder modernisiert werden. Die Emissionen aus der Holzfeuerung der Haushalte liegt in der Größenordnung der Emissionen aus dem gesamten Straßenverkehr. Die Feinstaubbelastung Deutschlands ist momentan etwa doppelt so hoch, wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es rund elf Millionen Kaminöfen in Deutschland.