Der Ausschuss Kraftfahrt des Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hat sich dafür ausgesprochen, für Kriegsflüchtlinge einen Rettungsschirm in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw mit ukrainischer Zulassung zu spannen. Durch den Krieg in der Ukraine werden Kriegsvertriebene mit ihren Pkw mit ukrainischer Zulassung nach Deutschland kommen. Diese Pkw werden teilweise – wenn sie nicht über eine grüne Karte oder eine Grenzversicherung verfügen – unversichert sein. Eigentlich müsste diesen PKW daher die Einreise nach Deutschland verwehrt werden bzw. müssten diese Fahrzeuge in Deutschland stillgelegt werden. Eine Stilllegung ist angesichts der Notlage der Flüchtenden keine angemessene Reaktion.

„Infolge der Kriegssituation in der Ukraine werden in Deutschland ukrainische Pkw ohne Grüne Karte oder Grenzversicherung unterwegs sein. Die deutschen Kraftfahrtversicherer haben sich daher wegen dieser Notsituation entschlossen, Schäden, die bis zum 31. Mai 2022 durch diese Pkw in Deutschland verursacht werden, über das Deutsche Büro Grüne Karte – nicht über die Verkehrsopferhilfe – abzuwickeln; das Verkehrsopfer, aber auch der Halter und Fahrer des ukrainischen Fahrzeugs sind damit im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Die Schäden werden so durch alle deutschen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer getragen.“