Einleitung
Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen Musterbedingungen für die Cyberversicherung, datieren aus dem Jahr 2017. Angesichts des rasanten IT-Entwicklungstempos gelten diese als überholt. Vor diesem Hintergrund hat der GDV kürzlich eine modernisierte Fassung präsentiert.

Neuerungen in der Cyberversicherung
Die Basisstruktur einer Cyberpolice bleibt unverändert, jedoch wurden bedeutsame Anpassungen vorgenommen:

  • Mobiles Arbeiten: Neu aufgenommen wurden Regelungen, die den Fernzugriff auf die Unternehmens-IT abdecken.
  • Datenschutz: Die seit 2018 verschärften Datenschutzregelungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung, finden nun explizit Berücksichtigung.
  • Cloud-Dienste und Software-as-a-Service: Schäden, die durch Störungen bei externen Dienstleistern entstehen, sind jetzt ebenfalls versichert.

Zusätzlich zu diesen Erweiterungen des Versicherungsschutzes gibt es einen wichtigen neuen Ausschluss: Schäden, die durch staatliche Cyberangriffe oder digitale Kriegshandlungen entstehen, sind von der Versicherung ausgenommen. Auch wurden die Präventionspflichten der Unternehmen aktualisiert und detailliert festgelegt.

Bedeutung der IT-Sicherheit
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen hebt hervor: „Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus.“ Er warnt davor, dass besonders in kleinen und mittleren Unternehmen das Cyberrisiko oft unterschätzt und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen überschätzt werden. Die Verbesserung der IT-Sicherheit in der deutschen Wirtschaft bleibt daher ein zentrales Anliegen.

 

Weiterlesen:
Große Unterschiede zwischen Cyberversicherungen