… für Hunde
Die Hundehaftpflichtversicherungen ersetzt Schäden, die das versicherte Tier an Personen, Vermögen oder Gegenständen verursacht. Für „Listenhunde“ – dabei handelt es sich um spezielle Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind – ist eine Absicherung in einer speziellen Hundehaftpflicht per Gesetz vorgeschrieben. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist diese Absicherung, wie die KFZ-Versicherung, ebenfalls verpflichtend.

Wichtige Leistungspunkte sind unter anderem Führen ohne Leine, Mietsachschäden, Fremdhüter, Auslandsschäden, Deckungssumme und ungewollter Deckakt.

… für Pferde
In Deutschland gibt es knapp 1,6 Millionen Reiter. Der Besitzer haftet bei Schäden, die durch sein Pferd verursacht werden, mit seinem gesamten Vermögen. Mit einer Pferdehaftpflicht können Sie sich gegen die finanziellen Folgen absichern. Sie gilt in Deutschland und bei kurzfristigen Aufenthalten im europäischen Ausland. Einige Versicherer bieten auch einen weltweiten Schutz an.

Wichtige Leistungspunkte sind unter anderem Mietsachschäden, die Versicherung von Fremdreitern, das Turnierrisiko, unerwünschte Deck-Akte und das Reiten ohne Sattel. Auch das Führen des Pferdes auf öffentlichen Wegen sollte mitversichert werden.


Ein Online-Vergleich ersetzt keine individuelle Beratung, verschafft jedoch einen guten ersten Überblick.


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