Die bisher aufwendige Thesaurierungsbesteuerung wird am 02.01.2019 durch die Vorabpauschale abgelöst. Zukünftig wird für inländische und ausländische Investmentfonds, die keine oder nur eine geringe Ausschüttung im Kalenderjahr vorgenommen haben eine sog. Vorabpauschale als Besteuerungsgrundlage angesetzt. Die anfallende Kapitalertragsteuer wird von der depotführenden Stelle berechnet und direkt an das Finanzamt abgeführt. Wirtschaftlich betrachtet ist die Vorabpauschale eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen des Fondsvermögens. Geregelt wird die Vorabpauschale im §18 InvStG.

§18 Vorabpauschale (InvStG) - Auszug

(1) Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt. Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, so tritt der Börsen- oder Marktpreis an die Stelle des Rücknahmepreises.

(2) Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht.

(3) Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

(4) Der Basiszins ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt.

(abgerufen hier am 02.01.2019)

Erhoben wird die Vorabpauschale nur, sofern eine positive Wertentwicklung des Investmentfonds vorliegt. Die Vorabpauschale ist somit auf den Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr begrenzt.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Vorabpauschale ist die Differenz zwischen dem sogenannten Basisertrag und der Ausschüttung eines Fonds. Die Depotbanken ermitteln zunächst zu Beginn eines Kalenderjahres (z. B. 01.01.2019) für das vorangegangene Kalenderjahr (z. B. 2018) den Basisertrag an Hand folgender Formel:

Basisertrag = 70 % des jährlichen Basiszinssatz x Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres (z. B. 01.01.2018). Hiervon ziehen Sie die Ausschüttung des letzten Kalenderjahres (z. B. in 2018) ab.

Thesaurierende Fonds

Da diese Fonds nichts ausschütten, entspricht die Vorabpauschale eins zu eins dem Basisertrag. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als steuerlich zugeflossen.

Wer legt den Basiszinssatz fest und woran orientiert er sich?
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgeblichen Basiszinssatz online und im Bundessteuerblatt. Der Basiszinssatz leitet sich aus der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen ab. Er orientiert sich am Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten, jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet.

Welche steuerlichen Teilfreistellungen gibt es und wie werden sie berücksichtigt?
Für Privatanleger bleiben Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen teilweise steuerfrei. Handelt es sich um einen Mischfonds, beträgt diese Freistellung 15 Prozent des Ertrages, bei Aktienfonds 30 Prozent, Immobilienfonds 60 Prozent und bei Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80 Prozent.

Die Vorabpauschale wird mit dem persönlichen Freistellungsauftrag verrechnet.

Wie wird die Vorabpauschale belastet?
Die Belastung der Steuer wird je nach Depotbank unterschiedlich vorgenommen. Für konkrete Fragen wenden Sie sich gern direkt an uns.

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<em>Ein Video zur Vorabpauschale des <a href="https://www.bvi.de/bvi/wir-ueber-uns/" target="_blank" rel="noopener">Bundesverband Investment und Asset Management</a> (BVI):</em><!-- [et_pb_line_break_holder] --><iframe src="https://www.youtube.com/embed/PxS4a_R2oKc" width="560" height="315" frameborder="0" border="0" allowfullscreen="allowfullscreen"></iframe>