Zum 1. August 2013 steigen die Kosten für Notardienstleistungen. Hintergrund für die Verteuerung ist eine Gesetzesreform, die der Bundesrat kurz vor der Sommerpause auf den Weg gebracht hat. Ziel der Änderung ist es, die Gebührenordnung für Notare übersichtlicher und leistungsorientierter zu machen.
Bisher galt die Faustformel von 1,5 Prozent des Kaufpreises für Notar- und Gerichtskosten. Zwei Drittel entfallen hierbei auf die Notargebühren. Durch die Gesetzesänderungen erhöhen sich die Kosten auf bis zu 2 Prozent des Kaufpreises. Gleichzeitig ist es schwierig, die Steigerung pauschal zu beziffern, denn je niedriger der Kaufpreis, desto größer fällt die relative Kostensteigerung aus.